07141 - 60 22 94
Fachanwalt für Familienrecht
Familienangelegenheiten sind ein sehr sensibler Lebensbereich und oftmals fühlt man sich in dieser Situation überfordert.
Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen und erfolgreichen Qualifizierungen, bin ich als Experte mit allen Aspekten des Familienrechts vertraut und kann Sie bestmöglich vertreten.
Zögern Sie nicht rechtzeitig mit mir in Kontakt zu treten, damit ich die optimale Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen kann.
Durch eine frühzeitige Beratung kann ich helfen, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden, Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen sowie wichtige Fristen nicht zu versäumen.
Ablauf einer Scheidung
• Ob eine Ehe einvernehmlich oder gestritten getrennt werden soll, spielt zu Anfang keine Rolle.
Nur ein Anwalt (Anwaltspflicht) darf einen begründeten Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen, in dem dargelegt wird, weshalb die Ehe gescheitert ist.
Dabei ist zu beachten, dass eine Scheidung nur möglich ist, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und seit einem Jahr getrennt leben,
oder zumindest ein Ehegatte die Scheidung wünscht und die Ehepartner seit drei Jahren getrennt leben.
Ausnahmen davon gibt es nur in seltenen Härtefällen.
• Danach wird dem anderen Ehegatten der Scheidungsantrag durch das Gericht zugestellt.
• Als nächstes wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Beide Ehegatten erhalten vom Gericht Formulare, die sie auszufüllen haben. Die Rentenversicherungsträger rechnen dann die erworbenen Rentenansprüche aus.
• In der Zeit bis zur Ehescheidung können beide Seiten über ihre Anwälte weitere Anträge stellen: Diese betreffen zumeist das Sorgerecht und Umgangsrecht, der Unterhalt sowie der Zugewinnausgleich.
• Wenn alle zu regelnden Angelegenheiten erledigt sind, findet ein Gerichtstermin statt, in dem ein Richter die Scheidung normalerweise in weniger als 20 Minuten durchführt.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie bestmöglich in allen Fragen des Unterhalts.
Meine Schwerpunkte:
-
Ehescheidungen
-
Unterhaltsansprüche
-
Versorgungsausgleich
-
Umgangsrecht
-
Eheverträge
-
Zugewinnausgleichsansprüche
-
Vermögensauseinandersetzungen
-
Gewaltschutzgesetz
-
nichtehelichen Lebensgemeinschaft
-
eingetragenen Lebenspartnerschaft
-
Abstammung
Fachanwalt für Familienrecht
Familienangelegenheiten sind ein sehr sensibler Lebensbereich und oftmals fühlt man sich in dieser Situation überfordert.
Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen und erfolgreichen Qualifizierungen, bin ich als Experte mit allen Aspekten des Familienrechts vertraut und kann Sie bestmöglich vertreten.
Zögern Sie nicht rechtzeitig mit mir in Kontakt zu treten, damit ich die optimale Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen kann.
Durch eine frühzeitige Beratung kann ich helfen, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden, Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen sowie wichtige Fristen nicht zu versäumen.
Ablauf einer Scheidung
• Ob eine Ehe einvernehmlich oder gestritten getrennt werden soll, spielt zu Anfang keine Rolle.
Nur ein Anwalt (Anwaltspflicht) darf einen begründeten Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen, in dem dargelegt wird, weshalb die Ehe gescheitert ist.
Dabei ist zu beachten, dass eine Scheidung nur möglich ist, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und seit einem Jahr getrennt leben,
oder zumindest ein Ehegatte die Scheidung wünscht und die Ehepartner seit drei Jahren getrennt leben.
Ausnahmen davon gibt es nur in seltenen Härtefällen.
• Danach wird dem anderen Ehegatten der Scheidungsantrag durch das Gericht zugestellt.
• Als nächstes wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Beide Ehegatten erhalten vom Gericht Formulare, die sie auszufüllen haben. Die Rentenversicherungsträger rechnen dann die erworbenen Rentenansprüche aus.
• In der Zeit bis zur Ehescheidung können beide Seiten über ihre Anwälte weitere Anträge stellen: Diese betreffen zumeist das Sorgerecht und Umgangsrecht, der Unterhalt sowie der Zugewinnausgleich.
• Wenn alle zu regelnden Angelegenheiten erledigt sind, findet ein Gerichtstermin statt, in dem ein Richter die Scheidung normalerweise in weniger als 20 Minuten durchführt.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie bestmöglich in allen Fragen des Unterhalts.
Zu meinen Schwerpunkten gehören:
- Ehescheidungen - Eheaufhebungen - Trennungen
- Geltendmachung / Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen - Elterliche Sorge
- Umgangsrecht - Versorgungsausgleich - Eheliches Güterrecht
- Eheverträge - Zuteilung, bzw. Auflösung der Ehewohnung
- Geltendmachung oder Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Vermögensauseinandersetzungen - Hausratsverteilung
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Abstammung - Beistandschaft
Infoblätter/Formulare zum Herunterladen
Unser Büro befindet sich in der
Silcherstraße 14
D-71732 Tamm
Wir sind Montag bis Freitag von
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00
für Sie da.
Tel.: 07141 - 60 22 94
Fax: 07141 - 20 04 36
info@ihre-anwaelte.com